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   OLG Hamm, 01.06.1994 - 1 Vollz (Ws) 114/94   

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OLG Hamm, 01.06.1994 - 1 Vollz (Ws) 114/94 (https://dejure.org/1994,34106)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.06.1994 - 1 Vollz (Ws) 114/94 (https://dejure.org/1994,34106)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Juni 1994 - 1 Vollz (Ws) 114/94 (https://dejure.org/1994,34106)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BayObLG, 19.01.2022 - 203 StObWs 569/21

    Strafgefangener, Rechtsbeschwerde, Fluchtgefahr, Ausführung, Beschlüsse,

    Die Rechtmäßigkeit der Fesselung bei einer Ausführung wird zum Beispiel dann angenommen, wenn der Anstaltsleiter seine Entscheidung auf einen nicht zu relativierenden Fluchtanreiz im Hinblick auf die Persönlichkeit des Gefangenen gründet, der wegen eines schweren Gewaltdelikts zu einer hohen Strafe verurteilt worden ist, dessen Verhalten im Zusammenhang mit Vollzugslockerungen erst noch vorsichtig beobachtet werden muss, und letztlich auf die Höhe der noch zu verbüßenden Strafe; unter solchen Umständen sind zusätzliche konkrete Anzeichen für einen Missbrauch der Ausführung durch den Gefangenen nicht notwendig (OLG Hamm, Beschluss vom 01.06.1994, Az.: 1 Vollz (Ws) 114/94, zitiert nach juris; Arloth/Krä, StVollzG, 5. Aufl., § 88 Rn. 11; BeckOK Strafvollzug Bayern/Arloth, 15. Ed. 01.07.2021, BayStVollzG Art. 96 Rn. 11).
  • LG Hildesheim, 18.12.2006 - 23 StVK 566/06

    Angeklagter; Anordnung; Anstaltsleiter; Anweisung; Aufsichtsbehörde; Befugnis;

    Um darüberhinaus erhöhte Fluchtgefahr im Sinne des § 88 Abs. 4 StVollzG anzunehmen, genügt es, daß die Antragsgegnerin den Grund der Vorführung des Antragsstellers berücksichtigt hat (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 01.06.1994, 1 Vollz (Ws) 114/94, Calliess/Müller-Dietz, a. a. O., Rn. 3).
  • OLG Nürnberg, 08.11.2017 - 1 Ws 451/17

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Fesselung eines Strafgefangenen

    Unter diesen Umständen sind zusätzliche konkrete Anzeichen für einen Mißbrauch der Ausführung durch den Betroffenen nicht notwendig" (OLG Hamm, Beschluss vom 01.06.1994, Az. 1 Vollz (Ws) 114/94 - zitiert nach juris; Arloth/Krä, StVollzG, 4. Aufl. § 88 Rn. 11).
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